Zum Leidwesen der Versicherten hat das Bundessozialgericht die Genehmigungsfiktion aus dem Patientenrechtegesetz entschärft-
„Nach der neuen Rechtsprechung soll die Kasse auch nach Fristablauf noch eine inhaltliche Entscheidung treffen. Fällt diese negativ aus, geht die Gutgläubigkeit verloren, so dass der Versicherte für später beschaffte Leistungen auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung mehr hat.“
Quelle: Ärztezeitung
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