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Patiententenrechte Teil 2

Aktuell warten wir ja noch auf auf die ausführliche Begründung des Bundessozialgerichtes zur de facto Einstampfung der Patientenrechte. Siehe auch meinen letzten Beitrag hier

Nun ist das alles für Patienten und Betroffene schon immer verwirrend. Welche Fristen gibt es, wie wird die Genehmigungsfiktion gehemmt bzw. ausgesetzt usw.

Warum wir für eine Magenoperation eine Kostenübernahme benötigen? Zu dem Thema hatte ich hier schon 2015 geschrieben.

Auch bei den Wiederherstellungen nach extremer Gewichtsabnahme muss ein Antrag gestellt werden, dass der körperliche Zustand dem die Betroffenen ausgesetzt sind, so wiederhergestellt wird, dass ein normaleres Leben möglich ist.
Diese Anträge sind häufig mit einer hohen Ablehnungsquote verbunden bzw. es kann kaum ein System erkannt werden, nachdem begutachtet wird.

Die letzte Hoffnung der Patienten war nun immer, dass die Anträge nicht rechtzeitig bearbeitet wurden und somit die „Genehmigungsfiktion“ eintrat.
Dann mussten die Kosten des Eingriffs unabhängig von der „medizinischen Meinung“ der Prüfer gezahlt werden.

Dies hat das Bundessozialgericht ja nun gekippt. Man kann sich die Leistung – sprich Operation – selbst beschaffen, muss aber damit rechnen dass die Krankenkasse nach ein paar Monaten sagt

Nee, zahlen wir nicht.

Dann hängt man im schlimmsten Fall mit ordentlich Schulden da.
Der VDK hat hier schon einen Verfassungsbeschwerde angekündigt.

Nur nochmal zum Verständnis. Es geht bei dem Urteil nicht um medizinische Indikationen. Es geht einfach darum, dass die Kassen sich nun doch wieder ewig Zeit für eine Entscheidung nehmen können und jeder der auf eine Therapie wartet weiter in der Luft hängt.

Übrigens:
Theoretisch könnte eine Wiederherstellungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme auch ohne Antrag durch die Kliniken durchgeführt werden. Eine medizinische Indikation wurde durch den plastischen Chirurgen doch gestellt und er  / sie schreibt in dem Gutachten, dass es medizinisch notwendig ist. Auf Grund dessen könnte der Hausarzt eine Einweisung ausstellen und fertig.

Wenn alle Kliniken gemeinsam so agieren würden, hätten wir endlich auch eine Diskussion auf entsprechender Ebene. Ganz so wie es viele adipositaschirurgische Kliniken bereits tun.

Aber da bleibt wohl der Wunsch der Vater des Gedanken und zeigt doch auch, dass unser Gesundheitssystem nicht immer von medizinischen Aspekten geleitet ist.

Im Endeffekt bleiben wir beim Thema „WHO“ noch mehr in der Schwebe als bisher

Wollen wir hoffen, dass der VdK mit der Verfassungsbeschwerde erfolgreich ist.

 

 

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