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Wie wird eine Gesundheits App verschrieben?

Seit kurzem gibt es ja verschiedene Gesundheits Apps. Eigentlich heissen diese

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa)

Mit dem Thema digitale Therapie der Adipositas und der elektronischen Patientakte, hatte ich mich vor geraumer Zeit schon beschäftigt.

Hier nun die Frage, die sich wahrscheinlich vielen Patienten und ich vermute auch Ärzten stellt:

Wie wird eine Gesundheits App verschrieben?

Im ersten Schritt muss diese beim BfArM, dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, gelistet sein.
Veröffentlich werden die Apps bzw. Anwendungen im DiGa Verzeichnis -> hier geht es zu der Seite

Wenn nun Behandler und / oder Patient der Meinung sind, dass man eine passende Anwendung gefunden hat, gibt es zwei Möglichkeiten die Gesundheits App erhalten zu können:

App auf Rezept

  1. Der Arzt verordnet die DiGa – also die App  – mit einem Kassenrezept
    Dies füllt er ganz normal aus und füllt das Feld „Rp.“ mit den entsprechenden Daten aus.
    Im Falle der Anwendung zur Therapie der Adipositas folgendes einzutragen:

    PZN: 16898701
    zanadio

    PZN steht für Pharmazentralnummer. Der Arzt findet diese Nummern eigentlich auch in seiner Datenbank.

    DiGa rezept mit PZN

  2. Dieses Rezept schickt man nun zur Krankenkasse und erhält daraufhin einen Code. Im Moment ist es wohl noch so, dass man das Rezept per Post oder persönlich der Krankenkasse übermitteln muss.
  3. Wenn man diesen Code von der Krankenkasse erhalten hat, kann man sich damit bei dem Anbieter registrieren. Anschließend lädt man sich die App aus dem Store und es kann theoretisch loslegen.

Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen habe ich eine schöne Erklärung gefunden.
Nachlesen kann dies hier

Mein Tipp:
Wenn Ihr Euch eine Digitale Gesundheitsanwendung verschreiben lassen wollt, informiert Euch vorher bei dem Anbieter und lasst Euch sicherheitshalber schonmal die PZN Nummer geben.
Damit entlastet Ihr ein wenig den Arzt und seid sicher, dass es klappt.
Oder ihr gebt in eine Suchmaschine den Namen der Anwendung und PZN ein.
Bei Kalmeda, einer Anwendung von Behandlung von Tinnitus ergeben die Suchbegriffe „Kalmeda PZN“ sofort die PZN 16876740.

Apps (Kostenübernahme) auf Antrag

Hier gibt es dummerweise kein Formular, welches der Arzt ausüllen kann. Zumindest meines Wissens nach. Man kann allerdings auch den Weg über den Arztbrief nutzen, wo der Arzt die Diagnose und den Hinweis auf eine Digitale Gesundheitsanwendung gibt.

  1. Ihr braucht eine Bescheinigung des Arztes mit der Diagnose
  2. Nun setzt Ihr ein kleines Schreiben auf und bittet die Kasse um Kostenübernahme der Anwendung und um Übermittlung des Codes. Dies könnte so aussehen:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit bitte ich um Kostenübernahme der Digitialen Gesundheitsanwendung
    <Name der Anwendung>
    <PZN der Anwendung>
    und um Übermittlung des QR Codes.
    Die entsprechende Diagnose meines behandelnden Arztes habe ich beigefügt.
    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im voraus und verbleibe
    mit freundlichen Grüßen
    xxxx

  3. Wenn Ihr den Code habt, könnt Ihr Euch bei dem Anbieter registrieren und los geht´s.

Wichtig! Die Kostenübernahme ist KEINE Kann-Leistung der Kasse. Sie muss sie erstatten.

Die Lösung mit der Verordnung per Rezept erscheint mir allerdings schneller und effektiver

Wenn wir also zu unserer Urspungsfrage „Wie wird eine Gesundheits App verschrieben?“ zurückkehren, so können wir festhalten, dass es recht einfach ist eine digitale Therapie zu starten.
Im Moment werden sich einige Behandler mit dem Thema noch etwas schwer tun, da es etwas ganz neues ist und in der Praxis kaum angewandt wird.
Das mag auch daran liegen, dass aktuell nicht sehr viele Anwendungen durch das BfArM freigegeben sind.

Auch wird nicht für jeden eie DiGa der passende Weg sein. Das muss es auch nicht. Meines Erachtens ist es eine Therapieoption eines Gesamtpaketes.

Wenn Ihr bereits Erfahrungen mit digitalen Gesundheitsanwendungen gemacht habt, würden mich diese sehr interessieren.

Im Nachgang noch ein ergänzender und nicht unwichtiger Hinweis.
Auch die Unabhängige Patientenberatung hat ein Informationsblatt zum Thema Verordnung der DiGA herausgegeben. Danke an Marcel Weigand für den Hinweis.

 

 

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