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Digitale Therapie der Adipositas … so einfach ist es doch nicht?

Als das Thema „Digitales Versorgungsgesetz“ aufkam, war ich ehrlich gesagt sehr froh darüber.

„Vielleicht findet sich ja ein Verrückter, der hier mit einer Digitalen Therapie der Adipositas um die Ecke kommt“, war so mein Gedanke.
Ok … den gab es tatsächlich und als wir das erste Mal miteinander telefoniert haben, habe ich ihn auch „verrückt“ genannt.

Mit einer digitalen Anwendung kann man auch Betroffene, die kaum Zugang zu Versorgungsangeboten haben, eine Möglichkeit bieten. Alles auf dem Smartphone per App.

Nun ist man tatsächlich schon so weit, dass man sich im fortgeschrittenen Stadium befindet und ich auch schon einiges dieser Anwendung sehen konnte.

So einfach ist es doch nicht?

Genau. Das Digitale Versorgungsgesetz greift lediglich bei Anwendungen, die eben rein digital betrieben werden. Was bedeutet, dass hier prinzipiell kein Mensch dahinter sitzt, der – wenn es nötig ist – den Nutzern / Patienten fachlich unterstützen kann.

Ein Beispiel:
Die Therapie der Adipositas beinhaltet ja auch eine psychotherapeutische Begleitung bzw. eine Verhaltenstherapie.
In der App kann ich das alles erfassen und ein Bot kann entsprechend Tipps und Hinweise geben.
Wenn jetzt aber ein Nutzer über mehrere Tage angibt, dass es ihm nicht so gut geht, kommt der Bot an seine Grenzen und kann letztendlich nur den Tipp geben, man solle sich an einen Psychotherapeuten wenden.

Hier würde ich als Patient dann erwarten, dass sich jemand meldet der mich fragt, was los ist und wie er helfen kann.

Ein weiteres Beispiel findet sich in der Ernährungstherapie. So ab und an ist ein Gespräch hilfreich und wirkt einfach auch besser.
Es gibt eben Bereiche, bei der ein Bot an seine Genzen kommt.

Die Anbieter der Digitalen Therapien erhalten allerdings bei einem solch wichtigen Bestandteil der Therapie keine Zulassung für die App.

Am Ende wird es – wenn es blöd läuft – ein Add-On bei der Anwendung geben, bei der die „menschliche Betreuung“ extra bezahlt werden muss und die nicht Bestandteil der Kassenleistung ist.

Ach Halt .. dann sind wir ja da wo wir jetzt schon sind. Therapie als IGEL (Individuelle Gesundheitsleistung) oder vielleicht, eventuell mit einem Zuschuss der Kasse.

Für mich ist es schwer verständlich, dass man keine Möglichkeit einer Hybridlösung geschaffen hat. Es betrifft ja nicht nur Menschen die an der Adipositas erkrankt sind. Auch viele andere Krankheitsbilder würden von einer Mischung „Digital / Analog“ profitieren, was sich sicherlich auch am Therapieerfolg zeigen würde.

Ich bin sicher, dass diese gesetzliche Regelung nicht im Sinne des Erfinders war und hoffe wirklich, dass man hier seitens des Gesetzgebers nochmal  nachsteuert.

Der Tagesspiegel hat in seinem Background einen „Standpunkt“ zu dem Thema veröffentlicht, den
Frau Dr. Nora Mehl und Prof. Dr. Mathias Blüher sehr gut dargestellt haben.
Nachlesen könnt Ihr das hier

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