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Rechtliche Stellung einer Selbsthilfegruppe

Achtung. Es handelt sich hierbei in keinem Fall um Rechtsberatung und es ist thematisch nur angerissen.

Ein Thema, dass gerne vernachlässigt und hinten angestellt wird. Warum? Es ist ein rechtliches Thema und oftmals macht man sich als Leitung einer Selbsthilfegruppe darüber gar keine Gedanken. Obwohl es vielleicht wert ist, mal darüber nachzudenken. Bei Seminaren für Leitungen von Selbsthilfegruppen setze ich für dieses Thema immer 90 Minuten an. Meistens reicht es nicht aus. Hier mal ein Schnellüberblick

Wie ist die Praxis?

Als Betroffener sucht man eine Selbsthilfegruppe in seiner Region und stellt fest, dass es keine gibt. Also gründet man eine und startet. Wenn man Glück hat, bekommt man gesagt, dass es Fördergelder hierfür gibt. Oder es gibt eine Klinik, die einen hierbei mit Räumlichkeiten unterstützt. Also ein paar Flyer gedruckt und es geht los.

Die Teilnehmer sehen die Leitung in der Regel als Chef an und hinterfragen auch nichts. Letztendlich ist man froh, dass diesen Job jemand macht.

Und hier stellt sich uns dann die Frage.

Wem gehört die Selbsthilfegruppe und wer haftet bei den Fördergeldern?

Gerade bei den Fördergeldern wissen die Teilnehmer oftmals nichts darüber, weil die SHG Leitung und deren Vertretung dies alles in Eigenregie machen.

Wem gehört die Selbsthilfegruppe?

Hier gibt es drei Ansätze

  1. Die Selbsthilfegruppe als eingetragener Verein
    Sie ist mit allem was dazugehört eingetragen, kann die Gemeinnützigkeit beantragen, kann Spendenbescheinigungen ausstellen.
    Coole Sache. Aber die Vereinsverwaltung kann doch sehr aufwendig sein und ist an viele Regeln und Vorgaben gebunden. Für die meisten Gruppen eher nicht empfehlenswert. Für Gruppen die aktiv sind kann es schon empfehlenswert sein. Gerade wenn ich an das Thema eines gemeinsamen Dachverbandes.
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  2. Die Selbsthilfegruppe ist ein nicht eingetragener Verein
    Letztendlich hat die Gruppe dann die Strukruren wie ein eingetragener Verein, mit der Ausnahme, dass diese nicht im Vereinsregister eingetragen ist und keine Spendenquittung ausstellen kann. Also nichts halbes und nichts ganzes.
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  3. Die Selbsthilfegruppe als Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR)
    Der Regelfall. Im Wesen schließen sich die Beteiligten zu einem gemeinsamen Zweck zusammen. Die SHG Leitung ist in der Regel der Vertreter nach außen. Im Idealfall soll die Leitung der Gruppe von den Mitgliedern gewählt werden und bekommt eine Art Handlungsvollmacht für gewisse Dinge.

    Nun kommen wir aber zur Problematik. Die SHG an sich kann keine Rechtsgeschäfte abschließen. Also wird im ersten Schritt alles was angeschafft wird, von einem Mitglied privat beschafft und von der SHG Kasse erstattet. Die SHG Kasse muss ordentlich geführt werden, damit alles gegenüber den Kassen nachweisen kann. Auch macht es Sinn wenn eine SHG ein eigenes Konto hat. Einen Vordruck für ein Kassenbuch findet man hier

    Eigenes Konto? Geht eigentlich gar nicht, da die SHG keine juristische Person ist, die Rechtsgeschäfte abschließen kann. Hier muss quasi eine Art Treuhandkonto von 2 SHG Mitgliedern für die Gruppe eröffnet werden. Inwieweit dies Konto im Falle von finanziellen Schwierigkeiten einer der Treuhänder durch Behörden hernagezogen werden ist schwierig zu sagen. Zumindest für mich. Vom Gefühl her, könnte es sein, dass wenn einer der beiden Treuhänder in finanzielle Schwierigkeiten komt, die Ämter darauf zugreifen können.Also .. die Leitung verwaltet die Kasse im Auftrag der Gruppe. Im Namen und Auftrag der Gruppe (wenn die Gruppe denn was davon weiss) beantragt die Leitung Fördergelder bei den Kassen. Das können mehrere tausend Euro pro Jahr sein. Je nachdem wie aktiv die Gruppe ist.Jetzt soll es ja auch ab und an schwarze Schaafe geben, die die Gelder für andere Dinge verwenden und sich irgendwann aus der SHG verabschieden. Dann steht die Gruppe alleine da. Wenn man Glück hat, bekommt man noch irgendwelche alte Aufzeichnungen / Unterlagen.Bei der Beantragung von Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) kommt dann der Hammer. Es muss ein Verwendungsnachweis und eventuell ein Kassenbuch vorgelegt werden. Jetzt hab ich aber gar nichts. Ohne Verwendungsnachsweis gibt es auch keine neuen Gelder.
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    Dann bleibt eben nur das offene Gespräch mit der Kasse oder der Stelle die die Fördergelder bewilligt. Und die alte SHG Leitung schriftlich auffordern die Unterlagen nachzureichen.Meistens bleibt das aber erfolglos.Rein rechtlich gesehen, könnten die Gelder nun von den Förderstellen der Kassen zurückgefordert werden. Von der Gruppe. Diese hat die Gelder nämlich auch bekommen.Das Wesen einer GbR ist nämlich, dass diese Gesamtschuldnerisch haftet. Jedes SHG Mitglied haftet mit seinem Privatvermögen für die Schulden der Selbsthilfegruppe. Ich selbst kenne allerdings keinen Fall wo dies passiert wäre. Also erstmal keine Panik.

Letztendlich ist die SHG Leitung der gewählte Vertreter der Gruppe und hat dieser über alles Rechenschaft abzulegen. In der Praxis ist es allerdings so, dass jede Gruppe froh ist wenn sich jemand um alles kümmert. Das alles ist auch ein Stückweit eine Frage des Vertrauens. Leider wird dieses ab und an mißbraucht.

Bei den Adipositas Gruppen ist es ja oftmals so, dass viele Teilnehmer nur wegen der Bescheinigung kommen. Es gibt einen kleinen festen Stamm und dann die „Laufkundschaft“ für ein paar Monate. Auch ist es problematisch da man zwar sagt, dass die Gruppe rechtlich gesehen eine SHG ist, ich aber fest der Meinung bin, dass man dies alles einer SHG gar nicht zumuten kann.

Die Praxis hat auch gezeigt, dass die Kassen dann diejenigen herangehen, die den Antrag für Fördergelder unterschrieben haben. Diese schwarzen Schaafe sind allerdings auch der Grund weshalb die Aufzeichnungs- und Nachweispflichten der Gruppen immer weiter gehen und die Leitungen schon fast halbe Verwaltungsbeamte sein müssen.

Ich kann jeder SHG Leitung nur raten, diese Aufzeichnung akribisch zu führen, die Belege aufzubewahren und wenn man sich entschließt die Leitung abzugeben, die Unterlagen weiterzugeben. Nicht nur weil man den Nachfolgern damit hilft. Es geht auch um mich als SHG Leitung als Person. Ich will mir nicht nachsagen lassen ich hätte SHG Gelder privat genutzt. So etwas passiert ganz schnell.

Und nutzt die Seminare die angeboten werden. Wissen schadet nur dem der es nicht hat.

Wenn ihr Fragen zu dem Thema habt, fragt die Selbsthilfeverbände oder Eure Kontaktstellen. Natürlich gibt es natürlich auch Literatur hierfür. Ihr wisst ja …. der Trend geht zum Zweitbuch.

Recht für Selbsthilfegruppen

Definition GBR bei Wikipedia

Teil 2 meines Blogs zu dem Thema

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