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Frankreich erstattet die Abnehmspritze

geht es heute durch die Presse.

Doch nicht für alle Betroffenen. Die Erstattung ist an einige Vorgaben gekoppelt, die ich hier mal kurz darstellen möchte.

Wer finanziert die Erstattung?

Die Kosten werden über das französische Krankenversicherungssystem und private Zusatzversicherungen abgewickelt:

Staatliche Krankenversicherung (Sécurité sociale): Übernimmt standardmäßig 65 % der Kosten.

​Zusatzversicherungen (Mutuelles): Decken in der Regel die verbleibenden 35 % ab.

​Chronikerregelung (ALD): Ist die Adipositas beim Patienten als schwere, langfristige chronische Erkrankung (Affection Longue Durée) anerkannt, greift eine 100%ige Kostenübernahme durch den Staat. Dies dürfte bei den meisten anspruchsberechtigten Patienten der Fall sein.

​Strenge Voraussetzungen für Patienten

Die Erstattung ist an klare medizinische Kriterien geknüpft, um eine rein ästhetische oder unkontrollierte Nutzung (Lifestyle-Gebrauch) auszuschließen. Berechtigt sind nur Erwachsene, die folgende Punkte erfüllen:

BMI-Grenzen: Ein Body-Mass-Index (BMI) von ≥ 40 kg/m² (auch ohne Folgeerkrankungen) oder ein BMI von ≥ 35 kg/m² in Kombination mit mindestens einer gewichtsbedingten Begleiterkrankung (wie Typ-2-Diabetes oder medikamentös eingestellter Bluthochdruck).

Nachweisliches Therapieversagen: Es muss zwingend dokumentiert sein, dass eine strukturierte Ernährungs- und Bewegungstherapie über mindestens sechs Monate hinweg nicht zu einem ausreichenden Erfolg geführt hat (definiert als weniger als 5 % Gewichtsverlust).


​Medizinische Freigabe: Es dürfen keine Kontraindikationen (wie beispielsweise frühere Bauchspeicheldrüsenentzündungen oder bestimmte Schilddrüsenkrebserkrankungen) vorliegen.

​Eingeschränkter Kreis der Verschreibenden


​Um das System vor Überlastung und Fehlverschreibungen zu schützen, darf die medikamentöse Therapie nicht vom allgemeinen Hausarzt initiiert werden.
​Die Erstverschreibung ist exklusiv reserviert für:
​Spezialisierte Fachärzte (z. B. Endokrinologen, Diabetologen, Ernährungsmediziner), die an einem spezialisierten Adipositas-Zentrum (CSO) oder einem Universitätsklinikum (CHU) tätig sind oder offiziell mit diesen kooperieren.

Was meint Ihr? Ein Ansatz, der auch für Deutschland passen würde? Oder würdet Ihr das anders regeln?

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