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Der Begutachtungsleitfaden der medizinischen Dienste

Manchmal schreibe ich über einen längeren Zeitraum nichts und jetzt innerhalb auf zwei aufeinanderfolgenden Tagen.

Eigentlich warte ich seit Wochen auf die Neufassung der S3 Leitlinie Chirurgie der Adipositas der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Gerüchteweise sollte diese nach Fertigstellung als Anhalt für den Begutachtungsleitfaden gelten sollen. Wobei ich fast glaube, dass hier eher der Wunsch der Vater des Gedanken war. Diese ist ja nun schon von 2010 und somit 7 Jahre alt.

Gerade die Frage nach einer Indikation von Patienten mit einem BMI <35 und Diabetes mellitus war wohl etwas schwieriger und man versuchte wohl aus chirurgischer Sicht eine Festlegung hierfür zu finden.
Nun waren die medizinischen Dienste allerdings schneller und vermerkt zu dieser Thematik

Liegt eine Adipositas Grad I (BMI ≥30,0-34,9 kg/m²) vor, kann nach der S3-Leitlinie „Prävention und Therapie der Adipositas“ aus 2014 in Sonderfällen bei Patienten mit therapierefraktärer diabetischer Stoffwechsellage ein adipositaschirurgischer Eingriff indiziert sein. Hierzu ist anzumerken, dass sich in der Leitlinienempfehlung ein Sondervotum der DGEM findet, das damit begründet wurde, dass in den dort benannten Studien nicht konservative Adipositastherapie, sondern medikamentöse Diabetestherapie versus metabolische Chirurgie verglichen wurde. Auch die internationalen Leitlinien sehen als Untergrenze den BMI 35,0 kg/m² vor, ab der ein chirurgischer Eingriff typischerweise in Betracht zu ziehen ist.

Und abschließend weiter:

Eckpunkte der Begutachtung:
► In der Regel kann keine sozialmedizinische Empfehlung abgegeben werden.

Jetzt bin ich ja kein Jurist. Aber irgendwie sieht es so aus, als dass Thema mehr oder weniger durch ist. Zumindest bis es entsprechende Gerichtsurteile gibt.

Was gibt es noch interessantes?

Ach ja .. die Betroffenen mit BMI 50 und mehr.

Hier ist man der Meinung, dass der BMI alleine KEIN Kriterium mehr ist um ohne entsprechende konservative Therpie die OP Indikation feststellen zu können. Vielmehr geht es um die körperliche Verfassung des Betroffenen, die auch bei einem BMI kleiner 50 so schlecht sein kann, dass eine sofortige Operation notwendig ist.

Ausserdem trägt man dem Sondervotum des DGEM Rechnung. Die DGEM trägt in diesem Votum vor, dass es auch ausreichend Betroffene mit einem BMI >50 gibt, bei denen eine konservative Therapie Erfolg hat.
Sollte hier also jemand sein, der nachweislich einen BMI >50 hat oder hatte und mit der konservativen Therapie mindestens 15 BMI Punkte verloren hat und das Gewicht auch halten kann, möge er oder sie sich bitte bei mir melden. Ich möchte mehr darüber erfahren.

Beim Thema „kleiner BMI und trotzdem so krank, dass schnell operiert werden muss“ bin ich ganz dabei.

Und am Ende meines kleinen Einwurfs bin ich doch noch auf was gestossen. Also abgesehen, dass diesmal bei dem Begutachtungsleitfaden wohl mehr Wert auf internationale Leitlinien gelegt wurden, sind in den Begutachtungsleitfaden hauptsächlich Leitlinien usw. geflossen, die nicht älter als 5 Jahre sind.Und jetzt schaut noch mal nach oben zum Anfang meines Textes im Bezug auf das Alter der S3 Leitlinie Chirurgie der Adipositas.

Ach ja .. der Link zum Begutachtungsleitfaden

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