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Das Geheimnis der Prävention bei Adipositas

Die Praxis der Prävention bei Adipositas durch die Kassen ist ungefähr so durchschaubar wie die deutschen Steuergesetze.

Die Kassen sind im Rahmen der Prävention Recht frei in welchem Umfang sie die Gelder einsetzen. Dies gestaltet sich in der Form, daß jede Kasse unterschiedliche Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen bewilligt. Selbst Heilmittelerbringer wie z.B. Diätassistenten werden teilweise gar nicht bezuschusst (Grüße an die BKK VBU).

Die AdipositasHilfe Nord e.V. wollte daher ein wenig Licht ins Dunkel bringen und hat eine Online Umfrage erstellt und diese an über 100 Kassen geschickt. Neben Fragen über die Bezuschussung von Präventionsmaßnahmen, wurden auch Rahmendaten wie Anzahl der Versicherten mit Adipositas usw. abgefragt.

Das Ganze sollte online laufen, da man davon ausging, dass dies einfacher ist. Auch was die Auswertung angeht.

Das Ergebnis nach ein paar Monaten war ernüchternd. Fünf mal wurde die Umfrage begonnen auszufüllen. Lediglich dreimal wurde die Umfrage komplett ausgefüllt.

Eine Kasse teilte uns mit, dass man grundsätzlich nicht an Umfragen teilnimmt.

Somit ist eine Gute Idee in die viele Stunden Zeit investiert wurde, schön mit Nichtbeachtung honoriert worden.

Mal sehen. Vielleicht kommt das alles ja demnächst per Post in Papierform. Ganz Old School mäßig 🙂

Ach ja, die Umfrage sollte auch als Vergleich zu einer parallel laufenden Umfrage unter Betroffenen dienen. Quasi als Art „Vergleichsgruppe“

Die Umfrage für Betroffene findet man unter http://www.adipositashilfe-nord.de

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2 Kommentare

  1. Susanne Hagedorn Susanne Hagedorn 2. Juli 2017

    Michael, es gibt den „Leitfaden Prävention“, durch den man sich durchwühlen kann (ich muss es) um ein bisschen Licht ins Dunkel zu bekommen. Der ist über Google zu finden.Dort findet man auch das(2.) Präventionsprinzip zur Vermeidung und Reduktion von Übergewicht. Die Zielgruppe hat sich auch gerade geändert. In einer Mail der Zentralen Prüfstelle Prävention heißt es:“ Zielgruppe: Bisher waren Versicherte mit einer behandlungsbedürftigen Stoffwechselerkrankung von der Teilnahme an Präventionskursen im Handlungsfeld Ernährung (2.Präventionsprinzip) ausgeschlossen. Gemäß Leitfaden Prävention (2017) ist auch die Teilnahme von Personen mit einer behandlungsbedürftigen Stoffwechselerkrankung nach ärztlicher Rücksprache im 2. Präventionsprinzip Ernährung möglich.“
    Das ist alles gerade in großes Thema, denn es werden Konzepte gefordert, die dann wieder geprüft werden müssen… Viel Arbeit. Viel Spaß bei Durchwühlen, wenn Du das überhaupt möchtest. Unter dem folgenden Link kann der Leifaden runtergeladen werden (recht ziemlich klein) https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de

    • Micha Micha Autor des Beitrages | 3. Juli 2017

      Hallo Susanne. Ich kenne den Leitfaden. Gerade vor ein paar Tagen gab es da ein Update. Mal abgesehen von den Verwaltungsbeamten die bei der ZPP sitzen (ich hab das mehrfach nmit denen durch) ist es trotz allem ein Unding, dass die Kassen das Thema unterschiedlich behandeln. Darum geht es mir eigentlich. Ist es denn so schwer, dass man sich auf einheitliche Zuschüsse von gewissen Präventionsmaßnahmen einigt? Ist das Online Dings „I make you sexy dot …“ denn eigentlich zertifiziert? Und wenn nein, wieso wird es von bestimmten Kassen bezuschusst? Ist es evaluiert? Und wieso muss jemand mit BMI 60 in der Prävention mitlaufen um einen Teil der Ernährungsberatung finanziert zu bekommen?
      Die Kassen wurden zum Beispiel gefragt, wie hoch der Zuschuss zur Ernährungsberatung ist, welche Programme sie anbieten usw.

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