Drücken Sie „Enter“, um den Inhalte zu überspringen

Wem gehört die Selbsthilfegruppe?

.. oder die rechtliche Stellung einer Selbsthilfegruppe Teil 2.

Nachdem ich den Beitrag über die rechtliche Stellung einer Stellung einer SHG geschrieben hatte, fiel mir ein, dass ich da noch etwas vergessen habe.

Wem gehört die Selbsthilfegruppe eigentlich?

Der SHG Leitung? Der Klinik, der sie angeschlossen ist bzw. wo man Räumlichkeiten hat? Einem Verein?

Auf den Seminaren ist das immer eine nette Frage. Man schaut dabei immer in so viele ratlose Gesichter. Wer aber den Part „Rechtliche Stellung einer SHG“ durch hat, für den wird die Antwort leichter sein.

Wenn die Gruppe ihre SHG Leitung selbst bestimmt, gesamtschuldnerisch haftbar ist und wenn man den Gundsatz der Autonomie (Unabhängigkeit) der Selbsthilfe von NAKOS beachtet, dann ist klar wem die SHG „gehört“. Der Gruppe selbst. Auch wenn es manch einer gerne anders sehen würde.

Wie ist die Realität?

  • Der SHG Leitung?
    Hier wird immer gerne von „meiner“ Selbsthilfegruppe gesprochen und oftmals ist das Wort der Leitung ein Stückweit auch Gesetz.
    Wenn die Gruppe dann hierbei noch eine bestimmte Größe hat und die Teilnehmer schon länger eine „Gruppe“ sind, dann zeugt dies ein wenig von der Qualität der Leitung. Das mein ich positiv 😉
    Letztendlich spreche ich auch oft von „meiner“ Gruppe, obwohl sie es gar nicht ist. Ausserdem leite ich keine Gruppe alleine.
  • Der Klinik?
    Jaaaaaaaa … das ist in manchen Teilen der Republik eine weitgefasste Meinung. So gibt es Kliniken, sprich Ärzte, die die SHG Leitung einsetzen. Und wenn die SHG Leitung sich wagt etwas Kritik zu üben, dann wird versucht von seiten der Klinik die SHG Leitung abzusetzen und auszutauschen. Auch mir ist sowas schon passiert.
    Wenn ich da aber jetzt näher darauf eingehe bekomme ich vielleicht eine Unterlassungsverfügung von der Klinik.
    Letztendlich ist es so, dass die Klinik keinerlei Einfluss auf die SHG haben darf. Eine Selbsthilfegruppe darf auch nicht von einem Arzt oder Therapeuten geleitet werden.

    Und ich schreibe das jetzt nochmal langsam, damit die auch die letzte Klink es versteht: Selbsthilfe ist selbstbestimmt. Die SHG wird von Laien geleitet, gehört der Gruppe und sonst niemanden. Laie bedeutet allerdings nicht „planlos“ 😉

    Ein guter Kontakt und gute Beziehungen zur Klinik sind natürlich hilfreich. Und .. liebe SHG Leiter .. nicht vergessen. Wir sehen die Selbsthilfe als Teil des interdisziplinären Teams. Wir als Selbsthilfe fangen soviel auf, was in den Kliniken nicht geleistet werden kann.

  • Einem Verein?
    Na jetzt kommen wir zu einem etwas kniffligen Bereich.
    Eine SHG kann sich prinzipiell einem Verein anschließen. Da eine SHG allerdings keine juristische Person (Verein) ist, kann sie auch niemandem gehören. Was anderes ist, wenn die SHG als Verein aktiv ist und Mitglied bei einem Verein wird. Aber auch dann gehört diese dem übergeordneten Verein nicht. Im einzelnen wird dieses Rechtsverhältnis dann in der Satzung oder eine Ordnung festgelegt.

 

Zusammengefasst: Die Selbsthilfegruppe gehört sich selbst .. also  der Gruppe.

Facebooktwittermail

Ein Kommentar

  1. Manu Manu 16. August 2023

    Ganz herzlichen Dank für diese Zeilen….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.